Hessische Bundeskader-Athleten nehmen das Training wieder auf

  21.04.2020    Leistungssport Wettkampfsport
Verband steht in engen Kontakt mit dem hessischen Innenministerium

Es dürfen wieder ganz langsam die Spikes geschnürt werden, wenn auch nur von einem sehr kleinen Personenkreis. Nach einem entsprechenden Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 20. April gilt diese Ausnahmeregel jedoch nur für Athleten des Olympiakaders (OK), des Perspektivkaders (PK), des Ergänzungskaders (EK) sowie des Nachwuchskaders (NK1), die an Bundes- und Landeszentren trainieren. Für den Bereich des hessischen Leichtathletik Verbandes (HLV) betrifft dies 42 Athleten, die nun wieder den Bundesstützpunkt Leichtathletik Frankfurt (das Sportzentrum in Frankfurt/Kalbach und das HLV Leistungszentrum in der Hahnstraße) in reduzierter Weise nach strikten Zeitplänen nutzen können. Es werden Gruppen gebildet, um die Gesamtpersonenzahl auf den Anlagen gering zu halten. In dieser Woche steigen 32 Kaderathleten vor Ort ins Training ein. Es gilt jedoch weiterhin, dass bestehende behördliche Auflagen einzuhalten sind. 

 

- Training darf nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Die Anlagen werden immer wieder auf- und zugeschlossen.

- Es ist zu gewährleisten, dass ein Mindestabstand zwischen sämtlichen Personen eingehalten wird. Der HLV hat sich hier zwei Meter auferlegt.

- Die Einheiten erfolgen in einer maximalen Größe von drei Personen (ein Trainer - zwei Athleten)

- in den Toiletten wird der Hinweis auf gründliches Händewaschen angebracht

- es gibt ausreichend desinfizierende Seife und nicht wiederverwendbare Papierhandtücher

- benutzte Sport- und Trainingsgeräte werden sorgfältig gereinigt und desinfiziert (siehe Hinweise Robert Koch-Institut rechts)

- alle Athleten unterzeichnen vor Trainingsbeginn eine Selbstverpflichtungs-Erklärung, in der alle Verhaltensregeln fixiert sind

 

WICHTIG:

Aktuell ist noch kein Vereinstraining möglich. Gleiches trifft auch auf LA-Veranstaltungen zu. Es gilt nach wie vor die 6. Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus vom 17. März. Somit gilt in ganz Hessen weiterhin das grundsätzliche Sportverbot. Der HLV steht ständig im Austausch mit dem hessischen Innenministerium. Dies beinhaltet auch das weitere Vorgehen hinsichtlich des Trainings für die Landeskader und die Frage, was unter einer (sportlichen) Großveranstaltung zu verstehen ist. Alle Informationen werden zeitnah unter www.hlv.de veröffentlicht.

 

erstellt von Jens Priedemuth