Die HLV-Jugend stellt sich vor
Das Referat Jugend im HLV führt und verwaltet sich selbstständig auf Grundlage der HLV-Satzung und HLV-Ordnungen.
Sie entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.
Die Aufgaben der HLV-Ordnungen sind:
- Förderung der Leichtathletik als Teil der Jugendarbeit,
- Förderung der Leichtathletik zur Verbesserung körperlicher Leistungsfähigkeit, Gesundheit und Lebensfreude,
- Mitwirkung an der Entwicklung und Verwirklichung zeitnaher Formen des Sports und der Jugendpflege,
- Erziehung zur sportlichen Leistung nach dem Grundsatz des „Fair Play“ sowie zur
- Ächtung von Manipulationen jeglicher Art,
- Zusammenarbeit mit Landes- und Bundes-Jugendorganisationen sowie mit Bildungsträgern,
- Jugendsportliche und jugendpflegerische Arbeit im HLV, Ergreifung von Maßnahmen zur Prävention bei Gewalt, insbesondere sexualisierter Gewalt im Sport,
- Berücksichtigung geschlechterspezifischer Unterschiede zwischen Mädchen und Jungen, Abbau von Benachteiligungen und Förderung der Gleichberechtigung junger Menschen,
- Einhaltung der »Internationalen Wettkampfregeln«,
- Terminplanung und Ausschreibungsentwürfe für HLV-Veranstaltungen im Nachwuchsbereich,
- Terminierung, Vorbereitung und Durchführung der Verbändekämpfe der Leichtathletik-Jugend,
- Weitere Aufgaben, die sich aus der Jugendordnung (JGO) des DLV ergeben können.
Auf diesen Seiten informieren wir über folgende Themen:
Die Hauptansprechpartner in der HLV-Jugend sind: