Die HLV-Jugend stellt sich vor

Das Referat Jugend im HLV führt und verwaltet sich selbstständig auf Grundlage der HLV-Satzung und HLV-Ordnungen.
Sie entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.


Die Aufgaben der HLV-Ordnungen sind:

  1. Förderung der Leichtathletik als Teil der Jugendarbeit,
  2. Förderung der Leichtathletik zur Verbesserung körperlicher Leistungsfähigkeit, Gesundheit und Lebensfreude,
  3. Mitwirkung an der Entwicklung und Verwirklichung zeitnaher Formen des Sports und der Jugendpflege,
  4. Erziehung zur sportlichen Leistung nach dem Grundsatz des „Fair Play“ sowie zur
  5. Ächtung von Manipulationen jeglicher Art,
  6. Zusammenarbeit mit Landes- und Bundes-Jugendorganisationen sowie mit Bildungsträgern,
  7. Jugendsportliche und jugendpflegerische Arbeit im HLV, Ergreifung von Maßnahmen zur Prävention bei Gewalt, insbesondere sexualisierter Gewalt im Sport,
  8. Berücksichtigung geschlechterspezifischer Unterschiede zwischen Mädchen und Jungen, Abbau von Benachteiligungen und Förderung der Gleichberechtigung junger Menschen,
  9. Einhaltung der »Internationalen Wettkampfregeln«,
  10. Terminplanung und Ausschreibungsentwürfe für HLV-Veranstaltungen im Nachwuchsbereich,
  11. Terminierung, Vorbereitung und Durchführung der Verbändekämpfe der Leichtathletik-Jugend,
  12. Weitere Aufgaben, die sich aus der Jugendordnung (JGO) des DLV ergeben können.

Auf diesen Seiten informieren wir über folgende Themen:



Die Hauptansprechpartner in der HLV-Jugend sind:

Vizepräsident Jugend

Ansprechpartner Jugend