C- und B-Trainer-Lizenzen

Für die erfolgreiche Teilnahme an einer Trainerausbildung des Hessischen Leichtathletik-Verbandes (HLV) erhalten Sie eine DOSB-Lizenz, die über Ihren Personenaccount (Phoenix II) jederzeit abrufbar ist. Die Ausbildung ist im Gesamtbereich des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) und des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) gültig. Eine gültige Lizenz ist Voraussetzung für die öffentliche Bezuschussung des Trainereinsatzes im Verein. Der Zuschuss wird beim Landessportbund Hessen e.V. Abteilung Vereinshilfe, Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt beantragt.

Lizenzverlängerung und Lizenzgültigkeit

Lizenzverlängerung/ Anerkennung von Fortbildungen

  • C- und B-Trainer-Lizenzen sind ab der Erstausstellung vier Jahre gültig.
  • Zur Lizenzverlängerung für weitere vier Jahre (C- und B-Trainer) müssen innerhalb der Gültigkeitsdauer mindestens 15 Lerneinheiten (LE) als Fortbildung nachgewiesen werden (1 LE umfasst 45 Minuten).
  • Mindestens 7 Lerneinheiten müssen sportartspezifisch sein bzw. beim HLV besucht werden.
  • Achten Sie bei der Auswahl Ihrer Fortbildungen darauf, für welche Bereiche/ Lizenzen diese ausgeschrieben sind: Zu den Fortbildungsangeboten des HLV
  • Fortbildungsveranstaltungen anderer Fachverbände bzw. Institutionen (Landessportbund, Universität etc.) können auf Antrag mit bis zu 8 Lerneinheiten zur Lizenzverlängerung eingebracht werden. Stimmen Sie dies bitte im Vorfeld der Teilnahme mit dem HLV ab, um sicher gehen zu können, dass die von Ihnen besuchte Fortbildung von uns zur Verlängerung anerkannt wird.
  • Die Ausbildung zu einer höheren Lizenzstufe wird als Fortbildung anerkannt.

 

Verlängerungsmöglichkeiten für B- Trainer und C- Trainer Leistungssport

Anerkannt werden:

  • alle gemäß den Ausschreibungen auf www.hlv.de zur Verlängerung von C- bzw. B- Trainerlizenzen ausgewiesenen HLV-Fortbildungen.
  • alle DLV-A-Trainerfortbildungen (nach Einzelprüfung, nur B-Trainer).
  • Sonderveranstaltungen des HLV/DLV wie z.B. Kongresse, Symposien etc., die entsprechend eindeutige inhaltliche Bezüge zu den o.g. Lizenzstufen besitzen.
  • Teilnahmen an disziplinspezifischen Praxisgesprächen, dabei können bis zu 8 LE geltend gemacht werden.
  • Fortbildungen externer Bildungsträger, nach vorheriger Absprache mit dem HLV (siehe oben).
  • Trainingshospitationen bei den hessischen Landestrainern und/oder nach Absprache mit dem HLV-Lehrwart bei weiteren, ausgewiesenen Trainern (z.B. Bundestrainer), dabei können bis zu 8 LE geltend gemacht werden.

1.  Nachweis der absolvierten Fortbildung(en) im Umfang von mindestens 15 Lerneinheiten innerhalb der Gültigkeitsdauer Ihrer Lizenz:

  • HLV-Fortbildungen: Formlose Angabe des Lehrgangsdatums, des Themas und der Anzahl der Lerneinheiten (alle HLV-Fortbildungen werden in Ihrem Personenaccount gespeichert und können jederzeit selbstständig eingesehen werden)
  • Fortbildungsveranstaltungen anderer Fachverbände bzw. Institutionen (höchstens 8 Lerneinheiten): Kopie/Scan der Teilnahmebestätigung/en
  • C-Trainer Leistungssport und B-Trainer haben die Möglichkeit, bis zu 8 Lerneinheiten durch Hospitation bei einem Landeskadertrainer zu verlängern. Hierfür bitte die Hospitationsbestätigung ausgefüllt und unterschrieben beifügen.


2.  Unterschriebener Ehrenkodex zum Kindeswohl des HLV.
Weitere Informationen zum Kindeswohl im Sport finden Sie HIER.


3.  C- oder B-Trainer-Lizenz im Original („altes Format“: DIN A5), falls hierauf ein Verlängerungseintrag möglich bzw. gewünscht ist. Wenn wir Ihnen eine Lizenz im „neuen Format“ (DIN A4, Vorder-/Rückseite) ausstellen sollen, können Sie auf die Einreichung Ihrer alten Lizenz per Post verzichten und die Unterlagen (zukünftig immer) per E-Mail an den HLV senden.
Wir übermitteln Ihnen die verlängerte Lizenz ebenfalls per E-Mail und hinterlegen diese in Ihrem Personenaccount, wo sie jederzeit abgerufen werden kann.


4.  Bitte senden Sie diese Unterlagen frühestens drei Monate vor Ablauf Ihrer Lizenz-Gültigkeitsdauer per E-Mail an lehre(@)hlv.de
Alternativ per Post an: Hessischer Leichtathletik-Verband, Referat Bildung, Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt a.M.

Wurde eine Lizenz nicht fristgerecht verlängert, ist für eine Verlängerung nicht das Datum der Fortbildung, sondern das Datum der letzten Gültigkeit maßgebend. Auch abgelaufene/ nicht mehr gültige Lizenzen können in der Regel wieder reaktiviert werden.

  • Ist Ihre Lizenz nicht mehr als ein Jahr abgelaufen, wird diese nach dem erfolgreichen Besuch einer/mehrerer Fortbildungsveranstaltung/en mit mindestens 15 LE rückwirkend zum ersten Gültigkeitstag nach Ablauf verlängert.
    Beispiel: Ablauf der Lizenz am 31.12.2022 > Lizenz zur Verlängerung am 15. Juni 2023 eingereicht > Neue Lizenz-Gültigkeit: 1. Januar 2023 – 31. Dezember 2026.
     
  • Ist Ihre Lizenz mehr als ein Jahr abgelaufen, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden der HLV-Geschäftsstelle (Tel. 069 6789 -216/ -242/ -244). In der Regel gilt: Je länger die Gültigkeit einer Lizenz abgelaufen ist, desto mehr Fortbildungstage/ Lerneinheiten müssen zur Reaktivierung der Trainerlizenz besucht werden.

Aus- und Fortbildungsangebote der DLV-Akademie