Trainer im HLV
Ihre Hauptaufgabe ist die Betreuung der Athleten mit dem größten Leistungspotential. Das praktische Training genießt daher höchste Priorität. Dazu kommen folgende Aufgaben: Kooperationen mit anderen Trainern und Trainingsgruppen, Wissenstransfer und Aufbau von Know-how sowie Entwicklung der notwendigen Infrastruktur und Rahmenbedingungen.
Landestrainer werden für die jeweiligen Disziplinen auf Vorschlag des Leistungssportausschusses durch das HLV-Präsidium für einen Kaderzyklus berufen.
Der HLV-Landestrainer ist für die Leitung und das Training des jeweiligen Kaders zuständig. Er arbeitet in enger Abstimmung mit dem Cheftrainer.
Lehrer-Trainer-Stellen werden vom Hessischen Kultusministerium auf Antrag eingerichtet und im Landesprogramm verankert. Lehrer-Trainer sind Angestellte des Landes Hessen und werden von den Landesverbänden sowie den kooperierenden Vereinen mitfinanziert.
Ein Lehrer-Trainer hat in den Schulen vor Ort die Aufgabe für den leistungsstarken Nachwuchs in Unter- und Mittelstufe, im Idealfall auch in der Oberstufe Trainingsmaßnahmen während der Schulzeit anzubieten. Dafür sind Freiräume für Trainingsstunden im Stundenplan festzuhalten. Ein Frühtraining in der 0. Stunde ist anzustreben. Koordinierungs-, Zielvereinbarungs- und Jahresgespräche sind mit dem Team Leistungssport zu führen.
Idealerweise ist der Lehrer-Trainer auf einen Block spezialisiert und wird vom Cheftrainer geführt. Dies bezieht sich nicht auf die Trainingsinhalte, die sich nach den allgemeinen Vorgaben für TAG/TFG richten.
Die Entwicklung des Blockes soll durch Talentstützpunkte angestoßen werden und von dort soll auch die Nachführung von Talenten abgesichert werden. Dazu werden HLV-Stützpunkttrainer durch die HLV-Cheftrainer benannt und in enger Abstimmung mit den Kreisen auf Vorschlag des Leistungssportausschusses durch das HLV-Präsidium berufen. Sie arbeiten im Bereich des Übergangs vom E-Kader in den Landeskader und sichern eine blockspezifische Ausbildung ab. Sichergestellt werden soll dabei die von unten entwickelte Kaderarbeit zum Übergang in den späteren Landeskader.
Günter Jung
TSP-Kadertrainer werden nach Genehmigung der TSP-Kaderstützpunkte auf Vorschlag des Leistungssportausschusses in Abstimmung mit dem LSBH durch das HLV-Präsidium berufen. Sie müssen in Besitz einer C-Lizenz sein und perspektivisch eine B-Lizenz vorweisen (Übergangsphase maximal 3 Jahre) und einmal jährlich an einer Fortbildungsveranstaltung des HLV teilnehmen.