Freistellungen für Ehrenamtliche im Kinder- und Jugendsport

Was?

Um das ehrenamtliche und freiwillige Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit in Hessen zu unterstützen, gibt es in Hessen für Beschäftigte (Arbeitnehmer*innen inklusive Auszubildende ab 16 Jahren, nicht für Selbstständige) eine gesetzliche Regelung gemäß dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfe-Gesetzbuch (HKJGB).

Die Freistellung beträgt bis zu 12 Arbeitstage im Jahr und kann z. B. für die Mitarbeit bei Zeltlagern, dem Besuch von Tagungen und Fortbildungen der Jugendverbände sowie Ausbildungen im Rahmen des Jugendsports beantragt werden.

Wie?

Arbeitnehmer*innen über 16 Jahre, die bei einem privaten Arbeitgeber in einem festen Arbeitsverhältnis stehen und sich ehrenamtlich in der hessischen Kinder- und Jugendarbeit im Sport engagieren, stellen einen Freistellungsantrag, lassen diesen vollständig (digital) ausgefüllten und unterschriebenen Antrag vom zugehörigen hessischen Verein/Verband bzw. vom Sportkreis bestätigen und leiten den bestätigten Freistellungsantrag mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung an die Sportjugend Hessen als PDF-Anhang per E-Mail weiter. Die Sportjugend Hessen befürwortet den Freistellungsantrag und sendet diesen befürworteten Antrag an die*den Arbeitnehmer*in per E-Mail zurück. Das befürwortete Dokument muss dann an den Arbeitgeber weitergeleitet werden. Nach der Veranstaltung ist eine Teilnahmebescheinigung dem Arbeitgeber zuzuschicken, damit dieser sich das Arbeitsentgelt beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales (HAVS) zurückerstatten lassen kann.

Die Sportjugend Hessen hat ein Erklärvideo erstellt, welches bei einem Klick auf das nachfolgende Bild aufgerufen werden kann:

Hier sind das Antragsformular sowie eine Ausfüllhilfe zu finden. Weitere ausführliche Informationen sind auf der entsprechenden Seite bei der Sportjugend Hessen zu finden.