Leichtathletik-Gemeinschaften (LG) und Startgemeinschaften (StG)


Unterscheidung

LG

In der Leichtathletik gibt es die Möglichkeit, dass verschiedene Leichtathleten sich zu einer Leichtathletik-Gemeinschaft (LG) zum Zwecke des gemeinsamen Trainings oder der gemeinsamen Wettkampfteilnahme zusammenschließen. Die Mitglieder der LG bleiben trotz dessen Mitglied ihres Stammvereins.

StG

Seit 2007 ist es bis zu drei Vereinen eines Landesverbands auf einmal möglich eine Startgemeinschaft (StG) zu bilden. Die Bildung geschieht zum Zwecke der Bildung und gemeinsamen Teilnahme von Staffeln und Mannschaften (Mannschaftsmeisterschaften).


Die formalen Vorgaben zur Bildung von Leichtathletik-Gemeinschaften und Startgemeinschaften sind § 2 der Deutschen-Leichtathletik-Ordnung zu entnehmen. Vordrucke zur Anmeldung/Bildung einer LG oder StG sind auf der jeweiligen Seite vorzufinden.

Nachfolgend sind alle aktuellen hessischen Leichtathletik-Gemeinschaften und Startgemeinschaften alphabetisch sortiert einzusehen.