Sportmedizinische Untersuchungsstellen

Die hessischen Kaderathleten sind verpflichtet sich einmal im Kaderberufungszeitraum (1. Oktober bis 30. September des Folgejahres) sportmedizinisch untersuchen zu lassen. Diese Untersuchung ist ein wichtiger Bestandteil der Gesunderhaltung unserer Athletinnen und Athleten.

Der Leistungssport stellt große Anforderungen an den Körper und erfordert einen bewussten Umgang mit diesem.

In Hessen gibt es zahlreiche sportmedizinische Untersuchungsstellen.

Bitte bringt zur Untersuchung eure Bescheinigung der Kaderzugehörigkeit mit. Einige Untersuchungsstellen möchten im Vorfeld der Untersuchung einen Fragebogen ausgefüllt bekommen. Wo das so ist, erfahrt ihr bei der Terminvereinbarung.

Den Untersuchungsbogen findet ihr hier.

Den Termin, die Untersuchungsstelle und den Arzt teilt ihr bitte dem HLV mit.