Profilquote für Spitzensportler ab dem Sommersemester 2017 auch in Hessen

  19.07.2016

Das Präsidium des Landessportbundes Hessen (lsb h) hat mit großer Zufriedenheit auf die Änderung des Hochschul-Zulassungsgesetzes reagiert. „Wir haben uns lange um eine Profilquote für Spitzensportler bemüht. Mit deren Einführung hat der Hessische Landtag nun ein positives Signal zur Stärkung des Spitzensportlandes Hessen gesetzt und einen weiteren Baustein hinzugefügt, damit Leistungssport und Bildungskarriere noch besser vereinbart werden können“, sagt lsb h-Präsident Rolf Müller. Der für den Bereich Leistungssport zuständige Vizepräsident Lutz Arndt betont: „Mit der Profilquote hat Hessen einen bisher bestehenden Standortnachteil gegenüber anderen Bundesländern ausgeglichen.“ Schließlich gibt es eine ähnliche Regelung bereits in sieben weiteren Bundesländern, nämlich Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein und Berlin.<ENDE/>

Die nun für Hessen durchgesetzte Profilquote regelt, dass ein Prozent der Studienplätze in den zulassungsbeschränkten Studiengängen einer Hochschule für Sportlerinnen und Sportler freigehalten werden, die einem A-, B-, C- oder D/C-Kader angehören und vom Olympiastützpunkt (OSP) Hessen betreut werden. „Konkret bedeutet dies, dass ab dem Sommersemester 2017 ein Prozent der Studienplätze eines Studiengangs an Spitzensportler vergeben werden können, die den nötigen Numerus clausus (NC) nicht erreicht haben“, erläutert Arndt. Er spricht auch von einer „Wild Card“ fürs Studium.
Warum diese Sonderregelung gerechtfertigt ist, begründen Bernd Brückmann und Arnulf Rücker, Laufbahnberater am OSP Hessen und Mit-Initiatoren der hessischen Quote. „Das Alter, in dem Athleten Höchstleistungen im Sport erbringen, fällt meist in die Zeit des Abiturs sowie des Studiums. Aufgrund der hohen Trainings- und Wettkampfbelastung haben sie aber weniger Zeit zum Lernen als andere Schüler und Studenten und erleiden dadurch einen Nachteil. Dieser wirkt sich auch auf die Note im Abitur aus. Außerdem sind die Athleten häufig an einen bestimmten Hochschulstandort in der Nähe ihres Bundesstützpunktes gebunden.“ Derzeit bestehen Kooperationen mit mehr als 15 Hochschulen und Universitäten.
Mit dem Ziel, flexiblere Studienbedingungen zu erreichen, ist der OSP Hessen Kooperationen mit folgenden Universitäten/Hochschulen eingegangen:
Universitäten: • Uni Frankfurt • TU Darmstadt • Uni Gießen • Uni Kassel • Uni Mainz
Hochschulen: • Hochschule RheinMain (Rüsselsheim, Wiesbaden) • Hochschule Darmstadt • Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung (Wiesbaden) • Hochschule Geisenheim
Fernhochschulen: • SRH Fernhochschule • Wilhelm-Büchner Hochschule • Fernuni Hagen • Hochschule Ansbach
Private Hochschulen (mit der Möglichkeit auf Stipendien/Preisnachlass): • EBS Universität für Wirtschaft und Recht (Oestrich, Wiesbaden) • Hochschule Fresenius (Frankfurt, Idstein) • SRH Fernhochschule • Wilhelm-Büchner Hochschule
Auf Basis eines Kooperationsvertrages sorgen sie für sportgerechte Rahmenbedingungen während des Studiums. Eine weitere Möglichkeit, Spitzensport mit einem Studium ideal zu verknüpfen, bieten die Fernhochschulen; bei dieser Variante ist es sogar möglich, parallel dazu Mitglied einer Sportfördergruppe der Bundeswehr zu sein. Die Laufbahnberatung des Olympiastützpunktes ist die Anlaufstelle für alle Fragen zu diesem Karriereabschnitt.
Ansprechpartner für den Bereich Laufbahnberatung beim OSP Hessen sind:
Arnulf Rücker Tel.: 069/6789-853 E-Mail: aruecker@)lsbh.de
Bernd Brückmann Tel.: 069/6789-852 E-Mail: bbrueckmann@lsbh.de

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