Leichtathletik-Wettkämpfe können unter Auflagen demnächst wieder stattfinden
Was bedeutet das konkret für hessische Vereine, die einen Wettkampf ausrichten möchten?
Grundsätzlich gelten die aktuellen Kontakt- und Hygienebestimmungen der Landesregierung. Dem Veranstalter muss die Genehmigung der zuständigen Behörde vorliegen. Die Anmeldung des Wettkampfes erfolgt wie üblich beim HLV über lanet2.de. Die Wettkampfausschreibung ist um eine schriftliche Bestätigung des Ausrichters zu ergänzen, dass die Veranstaltung nach der geltenden Verordnung des Landes Hessen durchgeführt wird. Bei Vorbereitung und Durchführung kann sich an der aktuellen HLV-Handlungsempfehlung vom 9. Juni für den Trainings- und Wettkampfbetrieb orientiert werden.
Genaue Informationen und Hilfestellungen wird der HLV auf seiner Homepage Anfang kommender Woche veröffentlichen.