Nachweis der sportärztlichen Untersuchung bei Deutschen Meisterschaften notwendig
30.01.2020
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Hier der Auszug aus den Allgemeinen Ausschreibungsbestimmungen für Deutsche Meisterschaften die für jede Deutsche Meisterschaft gilt, egal ob für Jugend oder Aktive:
22 SPORTÄRZTLICHE UNTERSUCHUNG
Gem. § 5.1.1.6 DLO hat der Teilnehmer bzw. die Personensorgeberechtigten für eine angemessene sportärztliche Untersuchung selbst verantwortlich Sorge tragen.
Der Nachweis der Sportmedizinischen Untersuchung, die nicht älter als 12 Monate sein darf, kann bei Abgabe der Stellplatzkarte bzw. im Rahmen des Wettkampfs eingefordert werden.