Nachweis der sportärztlichen Untersuchung bei Deutschen Meisterschaften notwendig
  30.01.2020 •     HLV Termine , Leistungssport , Ticker , Wettkampfsport


In 2019 wurde bereits bei Deutschen Meisterschaften stichprobenartig der Nachweis über die angemessene sportärztliche Untersuchung eingefordert.

Wir weisen darauf hin, dass in 2020 der Nachweis mitzuführen ist.

Die Vorlage der Nachweise kann verstärkt eingefordert werden und bei Nichtvorlage könnten Starts ausgeschlossen werden.

Hier der Auszug aus den Allgemeinen Ausschreibungsbestimmungen für Deutsche Meisterschaften die für jede Deutsche Meisterschaft gilt, egal ob für Jugend oder Aktive:

22 SPORTÄRZTLICHE UNTERSUCHUNG

Gem. § 5.1.1.6 DLO hat der Teilnehmer bzw. die Personensorgeberechtigten für eine angemessene sportärztliche Untersuchung selbst verantwortlich Sorge tragen.
Der Nachweis der Sportmedizinischen Untersuchung, die nicht älter als 12 Monate sein darf, kann bei Abgabe der Stellplatzkarte bzw. im Rahmen des Wettkampfs eingefordert werden.