Förderung durch den HLV

Der Hessische Leichtathletik-Verband (HLV) fördert in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV), dem Landessportbund Hessen (LSBH), dem Olympiastützpunkt Hessen (OSP) und den leistungssporttreibenden Vereinen in Hessen ausgewählte Athleten bei ihrem Weg in den Leistungs- und Hochleistungssport.

Zu diesem Zwecke werden Landeskader (TSP, Landeskader und U23) eingerichtet, die den vom DLV eingerichteten Kadern (Olympia-, Perspektiv-, Ergänzungs-, Nachwuchskader 1 und 2) vorgeschaltet sind bzw. diese ergänzen. Landeskader fördern, begleiten und unterstützen begabte und leistungsbereite Athleten über einen möglichst langen Lebensabschnitt.

Förderung bedeutet stets die Hinführung zu einem internationalen Leistungsniveau und die Teilnahme an einer internationalen Meisterschaft. Die Teilnahme an den nationalen Titelkämpfen wird vorausgesetzt und ist jährliches Minimalziel jedes Kaderathleten.

Grundlage der Trainingsgestaltung bilden die Rahmentrainingspläne des DLV, die entsprechend den Olympiazyklen eine Fortschreibung nach den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft erfahren.

Der Strukturplan berücksichtigt die Vorgaben aus dem Regionalkonzept des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) ebenso wie jene des DLV und des LSBH. Ziel des Strukturplanes ist die Festschreibung der Rahmenbedingungen leistungssportlicher Förderung im HLV. Der Weg zur Entwicklung von Athleten und im speziellen deren sportlicher Leistungen werden in Disziplinentwicklungskonzepten konkretisiert, die Bestandteil des Strukturplanes sind.

Förderung durch die Partner des Leistungssportes

Die Möglichkeiten der Förderung unserer Kaderathleten/innen sind vielfältig. An dieser Stelle sollen nur ein paar Hinweise gegeben werden. Detaillierte Informationen finden sich auf den Homepages unserer Partner zu denen Sie direkt über die Logos gelangen.

Finanzielle Unterstützung für Trainingslager, physiotherapeutische Maßnahmen, Fahrtkosten, Nachhilfeunterricht uvm. kann man bei der Sportstiftung Hessen beantragen, wenn man dem Landeskader mindestens 2 Jahre angehört. Dazu bitte den Online-Antrag ausfüllen (auch bei Folgeanträgen). Wichtig ist, dass die Anträge sorgfältig und vollständig ausgefüllt und die geforderten Unterlagen beigelegt werden. Dies gilt insbesondere für den Einkommensnachweis, der bei jedem gestellten Antrag einzureichen ist, aber beispielsweise auch für Kostennachweise für Trainingslagerzuschüsse oder physiotherapeutische Maßnahmen. Für Trainingslagerzuschüsse bitte unbedingt das Formular "Kostennachweis". nutzen!

Physiotherapeutische Maßnahmen für Bundeskaderathleten werden nur sehr eingeschränkt und nur nach vorheriger Absprache mit uns, gefördert. Die Athleten/innen werden gebeten, die Physiobetreuung des Olympiastützpunktes in Anspruch zu nehmen.

Landeskaderathleten wenden sich vor der Beantragung bitte immer an die Stiftung oder den HLV.

Anträge müssen bitte immer über die HLV-Geschäftsstelle geschickt werden, da der disziplinverantwortliche Landestrainer eine Einschätzung der sportlichen Perspektive der Athleten/in abgeben muss. Soziale und wirtschaftliche Aspekte werden dabei ebenso berücksichtigt.

Der Leichtathletik Förderverein Hessen (LFH) gewährt ebenfalls finanzielle Unterstützung. Für das Ausfüllen und Einreichen der Anträge gelten die gleichen Kriterien wie bei der Stiftung Sporthilfe Hessen. Bitte immer darauf achten, dass auch hier Angaben zu den Einkommesverhältnissen notwendig sind. Der aktuelle Förderantrag des LFH findet sich auf der Homepage oder kann in der Geschäftsstelle des HLV in gedruckter Form angefordert werden.

Der Olympiastützpunkt Hessen (OSP) unterstützt die physiotherapeutische Betreuung der Kaderathleten/innen, bietet Ernährungsberatung und insbesondere Laufbahnberatung an. Darunter verstehen wir die Unterstützung der Athletinnen und Athleten, die sich für eine "duale" Karriere als Leistungssportler und Schüler/ Student/ Auszubildender entscheiden. Der OSP hat bereits zahlreiche Vereinbarungen mit Schulen, Hochschulen und Universitäten getroffen, die aktiven Sportlern eine Berufsausbildung neben der leistungssportlichen Karriere ermöglichen sollen. Die Bewerbung für die Sportfördergruppe der hessischen Polizei erfolgt ebenfalls über den OSP. Es lohnt sich frühzeitig ein Gespräch zu vereinbaren.

Natürlich stehen wir Ihnen/ Euch für Fragen zur Verfügung!

LS-Förderer

Antragsfrist Sportstiftung Hessen

  1. April 2023

Antragsfrist Leichtathletik Förderverein Hessen

  1. Mai 2023