Info für Veranstalter von Blockwettkämpfen

  26.01.2017    Kampfrichter

Liebe Veranstalter von Blockwettkämpfen, wir möchten darauf hinweisen, dass Leistungen von Blockwettkämpfen nicht für die Bestenliste und auch nicht als Qualifikationsleistung für Hessische Meisterschaften anerkannt werden, wenn vor Ort keine Windmessung und/oder Gerätekontrolle stattfindet. Bitte achten Sie daher auf funktionierende Windmessgeräte und die Gerätekontrolle bei Ihren Veranstaltungen. Dies gilt für Kreis- und Regionalmeisterschaften und Sportfeste. Vielen Dank. Johannes Willschewski HLV Vizepräsident Wettkampforganisation

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