Beginn der Wechselfrist: Startrechtswechsel

  29.09.2025

Am 01. Oktober beginnt die Wechselfrist. Der Schlusstermin für alle Athleten und Athletinnen die zum 01.01.2026 für einen neuen Verein Starten möchten ist der 30. November. Bis zu diesem Termin muss der Geschäftsstelle des Hessischen Leichtathletikverbandes der Änderungsantrag des neuen Vereins vorliegen.

Bevorzugt kann der Antrag online über Phoenix II gestellt werden. Die Anleitung dazu finden Sie hier.

Sollten Sie sich für den schriftlichen Antrag über den DLV-Vordruck, den Sie hier finden, entscheiden muss dieser gem. DLO §4.3 folgendes enthalten:

  • Verzichtserklärung des Athleten auf das bis 2025 geltende Startrecht bei dem bisherigen Verein
  • Freigabe des alten Vereins bzw. ein Nachweis über die Freigabeanforderung

Anträge auf Wechsel der Startberechtigung, die nach dem 30. November eingehen, können nur nach der Sonderregelung gem. DLO § 4, Ziffer 4.4 behandelt werden. Diese schreibt eine neunmonatige Wettkampfpause ab dem letzten Start vor.

Leichtathletik- und Startgemeinschaften

Die Gründung/Auflösung/Änderung einer Leichtathletik- oder Start-Gemeinschaft muss ebenfalls im Zeitraum zwischen dem 01.10.2025 und 30.11.2025 mit Wirkung zum 01. Januar 2026 in der Geschäftsstelle des Hessischen Leichtathletik-Verbandes eingereicht werden.

Die Einzelheiten sind in der Leichtathletik-Ordnung § 2, Leichtathletik-Gemeinschaften (LG) und Startgemeinschaften (StG), nachzulesen.

Das zu verwendende Antragsformular für StGs und ein Mustervertrag für LGs stehen auf der Homepage des Hessischen Leichtathletik-Verbandes zum Download zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass Änderungen, wie beispielsweise die Aufnahme einer weiteren Altersklasse in eine StG, in der laufenden Saison nicht möglich sind, sondern erst wieder im Zeitraum vom 01.10.2026 bis 30.11.2026 für das Folgejahr.

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