Informationen für Laufveranstalter

  • Terminkoordination bei den Terminbörsen
  • Terminschutz
  • Versicherungsschutz für sämtliche (auch vereinslose) Laufteilnehmer über den DLV
  • Veranstalter-Haftpflichtversicherungsschutz für gemeinnützige/karitative Läufe
  • Kostenlose Bewerbung Ihrer Veranstaltung durch Veröffentlichung
    • im Online-Laufkalender des HLV
    • auf laufen.de
  • Seit dem 01.01.2018: Gutschein für Aus- und Fortbildungen in folgender Staffelung:
    • 10jähriges Jubiläum = 50 €
    • 25jähriges Jubiläum = 100 €
    • 40jähriges Jubiläum = 100 €
    • 50jähriges Jubiläum = 150 €
    • 60jähriges Jubiläum = 150 €
  • Exklusive Verwendung des Lauf-Logos als Herausstellungsmerkmal
  • Nutzung des Härtefonds des DLV bei Todesfällen im Rahmen eines Laufes
  • Informationen (z.B. Organisationsleitfaden) für Lauf-Veranstalter
  • Kostenlose Beratung und Hilfe durch die Hauptamtlichen der HLV-Geschäftsstelle, den Laufwart sowie den Regionalbeauftragten Rhein/Main
  • Erforderlichenfalls Vor-Ort-Unterstützung bei der Umsetzung der geltenden Regularien
  • Statistische Auswertungen (z. B. Bestenlisten, Rangliste der Veranstaltungen)
  • Interessensvertretung und Mitarbeit außerhalb des HLV im DLV, sowie im Rahmen des Landessportbundes Hessen am Runden Tisch „Wald und Sport“ des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Die Genehmigungsgebühren betragen bundeseinheitlich 50 Cent pro Finisher ab U18 bei allen „Stadionfernen Veranstaltungen“ (40 Cent LV-Gebühr, 10 Cent DLV-Gebühr).

Des Weiteren gilt:

Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 €: Charity-Läufe/ Läufe ohne Wettkampfcharakter (ohne Zeitmessung/keine Ranglistenerstellung)/ Ausfall des Laufes/ reine Kinderläufe (bis U16)

Vorbemerkung

In den nachfolgenden Ausführungen geht es um die Anforderungen, die an einen bestenlistenfähigen Lauf gestellt werden. Dabei sei als Vorinformation darauf hingewiesen, dass im Zuständigkeitsbereich des Hessischen Leichtathletik - Verbandes (HLV) grundsätzlich nur ein dem Verband angehörender Verein als Veranstalter auftreten kann. Folglich bedarf eine Stadt oder eine Organisation eines entsprechenden Vereins, der Mitglied im HLV ist und zudem als Mit-Veranstalter genannt werden muss, um bestenlistenfähige Ergebnisse in der Veranstaltung zu erzielen.

Die Themen:

Bereits seit dem 1. Januar 1997 werden Strecken durch den DLV nur noch dann als „bestenlistenfähig“ anerkannt, wenn sie nach der „Jones - Counter - Methode“ oder nach der „elektro-optischen Vermessungsmethode“ vermessen worden sind.

Vermessungen werden von DLV - ausgebildeten Vermessern durchgeführt. (Siehe: DLV-Vermesser in Hessen)

Vermessungsprotokolle von staatlichen Vermessungsämtern, öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren, etc. werden vom DLV nicht anerkannt!

Ist die Vermessung erfolgt, sendet der Vermesser den Protokollentwurf elektronisch direkt an den DLV mit einer Information an den HLV. Hinweis: Es wird kein Papierausdruck mehr erstellt!

Nach der Genehmigung des Entwurfs sendet der DLV das Zertifikat an den HLV, den Veranstalter und den Streckenvermesser.
(Siehe auch: Gültigkeit der Vermessung)

Weitere Informationen finden Sie auch hier.

Name Vorname PLZ Ort E-Mail Verm.-Grad
Arndt Sascha 63517
Rodenbach
arndtsascha11(@)gmx.de B
Kraus Dr. Thomas 64625
Bensheim
drthomaskraus@gmx.de A
Miersch Jochen 37269
Eschwege
jmwk.miersch(@)t-online.de C
Müller Dominik 35794
Mengerskirchen
dominik-mueller(@)gmx.li C

 Weitere Informationen zu den Streckenvermessern finden Sie hier.

Das Zertifikat gilt grundsätzlich ab der Genehmigung bis zum Ende des fünften Kalenderjahres.

Beispiel: Die Strecke wurde am 15.04.2020 vermessen, dann gilt das Zertifikat bis 31.12.2025.

Nach Ablauf der fünf Jahre bestätigt der Vermesser die Übereinstimmung mit der bisherigen Strecke und der Veranstalter beantragt die Verlängerung auf dem entsprechenden Vordruck. Das Verlängerungszertifikat wird dann vom DLV an den HLV, den Veranstalter und den Vermesser versandt. Die Gültigkeit beträgt wiederum fünf Jahre. Danach darf noch einmal die Verlängerungsprozedur mit dem "alten" Vermessungsprotokoll vorgenommen werden. Somit gilt ein Vermessungsprotokoll maximal 15 Jahre. Anschließend ist dann - unabhängig, ob Veränderungen an der Strecke vorgenommen wurden oder nicht - die Strecke neu zu vermessen.

Ansonsten verliert der Veranstalter für seine vermessene Strecke den Status "Bestenlistenfähiger Lauf".

Die Gültigkeit des Vermessungsprotokolls erlischt ebenfalls bei Streckenveränderungen. In diesen Fällen ist eine Neuvermessung notwendig, um den Status „Bestenlistenfähiger Lauf“ aufrecht zu erhalten!

Die bestenlistenfähigen Laufstrecken in Hessen werden:
a. in einer Jahresübersicht im Hessischen Laufkalender veröffentlicht (nur angemeldete Läufe)
b. auf der HLV Homepage
c. beim DLV unter leichtathletik.de (bei gültigen Streckenvermessungsprotokollen)
                                                                                                                              veröffentlicht.

Hier gelten die WA-/ AIMS - Vorschriften, die alle fünf Jahre eine „Neuvermessung“ vorschreiben.
Es wird darum gebeten, sich zu erkundigen, ob der Sonderfall auf die eigene Veranstaltung zutrifft.

Die Vermessung der Strecke bildet die Grundlage zur Aufnahme in die Bestenliste des HLV/DLV.

Neben einem anerkannten Vermessungsprotokoll muss die Laufveranstaltung aber auch jeweils als „bestenlistenfähiger Lauf“ angemeldet werden, damit die Ergebnisse in die Bestenlisten eingetragen werden.

Informationen zur Anmeldung erhalten Sie hier. Bei einer Neuanmeldung ist darauf zu achten, die Veranstaltung entweder als „Stadionfern – vermessen“ (wenn nur vermessene Strecken angeboten werde) oder als „Stadionfern – gemischt“ (wenn sowohl vermessene als auch nicht-vermessene Strecken gelaufen werden sollen) auszuwählen. Unter dem Reiter „Klassen und Bewerbe“ wird dann das Protokoll noch abgefragt.

Die Kreise werden vom HLV über die sie betreffenden bestenlistenfähigen Läufe in Ihrem Kreis informiert und um einen Vorschlag für die Verbandsaufsicht gebeten. Der HLV-Laufwart bzw. der Regionalbeauftragte Rhein/Main vergeben die Verbandsaufsicht und informieren den Veranstalter über das System LA.Portal.

Grundsätzlich erhält der Veranstalter die Genehmigung vom HLV Laufwart / Regionalbeauftragten über das System LA.Portal.

Wichtig:

Bestenlistenfähige Leistungen können nur Läufer/innen erbringen, die

  • Mitglied in einem Leichtathletikverein oder einer LG sind,
  • einen Startpass besitzen und
  • deren LA-Verein oder LG in der angemeldeten Kategorie beheimatet ist! (Land, Region, Nation, etc.)

Bei der Siegerehrung ist im Rahmen der Auszeichnungen darauf zu achten, dass nur Wertungsteilnehmer „bestenlistenfähiger Leistungen“ „Geldpreise“ erhalten.

Gem. Beschluss der Laufwarte im DLV sollen die übrigen Läufer nur Sachpreise oder Gutscheine erhalten!
(Überwachung, siehe: Verbandsaufsicht bei „bestenlistenfähigen Läufen")

In § 13, Ziff. 13.1 Deutsche Leichtathletikordnung (DLO) heißt es u. a.:

„Für …  Offene Veranstaltungen (§ 6 Ziff. 6.3) wird durch die genehmigende Verbandsorganisation ein Aufsichtführender (Verbandsaufsicht) berufen.“

§ 6, Ziff. 6.3.2 - 6.3.5 DLO bezieht sich auf „Offene Veranstaltungen“
hier: § 6, Ziff. 6.3.5 Stadionferne Veranstaltungen

Grundsätzlich erfolgt bei einer Stadionfernen Veranstaltung kein Einsatz einer Verbandsaufsicht!

Ausschließlich bei Läufen, bei denen bestenlistenfähige Ergebnisse erzielt werden sollen, ist ein Aufsichtsführender i. S. d. § 13, Ziff. 13.1 DLO (allgemein als „Verbandsaufsicht“ bezeichnet) erforderlich.

Dieser wird durch den HLV-Laufwart bzw. durch den Regionalbeauftragten Rhein/Main in Absprache mit dem jeweiligen Kreis berufen und vom Veranstalter eingeladen!

Die Verbandsaufsicht ist Mitglied der Jury (s. Ziff. 13.2) und überwacht den Ablauf der Veranstaltung, insbesondere die Streckenführung, die mit dem Vermessungsprotokoll (Streckenplan) übereinstimmen muss, sowie die durchgeführten Läufe, einschließlich der teilnehmenden Klassen im Vergleich zur Veranstaltungsanmeldung!

Abschließend wirkt die Verbandsaufsicht beim Veranstaltungsbericht mit!

Gem. Ziff. 13.4 hat der Veranstalter dem Aufsichtsführenden die anfallenden Reisekosten zu erstatten!

(Startvoraussetzung der Teilnehmer, die ein bestenlistenfähiges Ergebnis erzielen wollen. Ansonsten sind die Laufveranstaltungen für alle offen, unabhängig von einer Vereins- oder LG-Zugehörigkeit!)

Die entsprechende Einordnung der Lauf-Veranstaltung erfolgt durch den ausrichtenden Verein auf dem Anmeldeformular:

(räumliche Abgrenzungen)

  • landesoffen (=Regelgrößenordnung)
    • Startberechtigt sind nur Mitglieder von Leichtathletikvereinen und LGs des HLV.
      (HLV-Laufwart / Regionalbeauftragter Rhein/Main genehmigen.)
  • national
    • Startberechtigt sind nur Mitglieder von Leichtathletikvereinen und LGs Deutschlands
      (HLV-Laufwart / Regionalbeauftragter Rhein/Main genehmigen, anschließend 2. Genehmigung durch den DLV.)
  • international
    • Startberechtigt sind nur Mitglieder von Leichtathletikvereinen und LGs Deutschlands sowie Startgemeinschaften
      (Veranstaltung wird von der WA genehmigt.)

Eine Startpass-Kontrolle der Teilnehmer/innen erfolgt gegenwärtig nicht.

Ergebnisprotokolle sind von jeder Veranstaltung zu erstellen. In dem Ergebnisprotokoll sind aufzunehmen:

  • der Veranstaltungsort und das Datum der Veranstaltung auf jeder Seite,
  • die Wettbewerbe, die Altersklassen und die Uhrzeit des jeweiligen Wettbewerbs,
  • die Namen, Vornamen, das Geburtsjahr, der Verein der Teilnehmer, die Kennzeichnung der Teilnehmer, die nicht für einen LA-Verein/LG teilgenommen haben, durch Angabe ihres Wohnsitzes.

Werden Wettbewerbe verschiedener Altersklassen oder gemischte Wettbewerbe (männlich/ weiblich) gemeinsam durchgeführt, so sind neben dem Gesamtergebnis auch die Ergebnisse der entsprechenden Altersklassen bzw. nach Geschlecht getrennt darzustellen.

Am Schluss des Ergebnisprotokolls ist zusammenfassend zu vermerken, ob alle Leistungen in die Bestenlisten aufgenommen werden können bzw. welche nicht und aus welchem Grund, z. B. Streckenabkürzung, wiederholtes Verpflegen eines Aktiven außerhalb einer Verpflegungsstelle.

Von jeder Veranstaltung ist unmittelbar nach Abschluss der Wettkämpfe ein Veranstaltungsbericht durch das jeweilige EDV-Wettkampfprogramm zu fertigen. Darin sind auch Besonderheiten, die Einfluss auf die Gültigkeit der erzielten Leistungen haben, zu vermerken. Der Veranstaltungsbericht sollte im Original vom Wettkampfleiter und der Verbandsaufsicht unterzeichnet werden.

Bei allen stadionfernen Läufen mit Handzeitnahme und wenn die Zeit nicht genau auf die Sekunde angezeigt wird, ist die Zeit auf die nächst längere volle Sekunde aufzurunden und so zu erfassen, z.B. wird aus 2:09:44,3 Std., 2:09:45 Std. 

Beim Einsatz eines Transponder-Zeitmesssystems wird auf die Regel 165.24 auf Seite 99/ 100 der IWR hingewiesen. Alle nicht mit Null endenden Zeiten sind auf die nächsthöhere ganze Sekunde aufzurunden, z.B. ist 2:09:44,3 Std. mit 2:09:45 Std. zu erfassen.

Für die Aufnahme von Ergebnissen in die Bestenliste gilt generell:

Es werden nur Leistungen aufgenommen, für die innerhalb von 10 Tagen nach der Veranstaltung ein Link zu der Ergebnisliste mit Veranstaltungsbericht im LA.Portal über den Button „Finisherzahlen erfassen" oder „Anhang hinzufügen“ hinterlegt oder die Datei hochgeladen wird und somit auf der HLV-Homepage veröffentlicht wird.

Wenn Sie Fragen rund um bestenlistenfähige Lauf-Veranstaltungen in Hessen haben, wenden Sie sich bitte an unseren HLV Laufwart (Jochen.Miersch@hlv.de) bzw. den Regionalbeauftragten Rhein/Main (Jens.Indorf@hlv.de).

Liebe Laufveranstalterin, lieber Laufveranstalter,

für alle ordnungsgemäß beim Hessischen Leichtathletik-Verband angemeldeten und genehmigten Laufveranstaltungen, welche vom DLV e.V., von einem regionalen DLV-Landesverband, von einer ihm untergliederten LA-Organisation, von einem im regionalen LSB/LSV organisierten Sportverein veranstaltet werden oder bei welchen eine der o.g. Organisationen zumindest als Mitveranstalter* auftritt besteht folgender Versicherungsschutz (Teilnehmer/innen):

"Nicht-vereinsgebundene Läufer/innen"

Alle Läuferinnen und Läufer sind bei oben genannten Veranstaltungen versichert, auch wenn sie keinem Sportverein angehören.
Der HLV war einer der ersten Landesverbände, der mit der ARAG einen separaten Versicherungsvertrag abschloss.
Für Nichtmitglieder gelten die Bedingungen entsprechend der Maßgabe der Unfall-, Kranken-, Haftpflicht- und der Rechtsschutzversicherung des Sportversicherungsvertrages.
Der Versicherungsschutz für die nicht-vereinsgebunden Läuferinnen und Läufer beginnt jeweils mit dem Eintreffen auf dem für die Veranstaltung vorgesehenen Startplatz zum Zweck der aktiven Teilnahme und endet mit dem Verlassen der Laufstrecke, spätestens mit dem Ende der Laufveranstaltung. Mitversichert ist zudem der direkte Weg von der Veranstaltung nach Hause (Rückweg).
Nicht versichert sind Nichtmitglieder als Zuschauer und Besucher von Laufveranstaltungen.

"Vereinsgebundene Läufer/innen"

Alle "vereinsgebundenen Sportler" sind (weiterhin) durch den Landessportbund Hessen im Rahmen der Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und der Rechtsschutzversicherung durch den Sportversicherungsvertrag des LSB Hessen mit der ARAG versichert.

* Wir weisen darauf hin, dass an einer Mitveranstaltung in anderen Bereichen eine Mithaftung/ Mitverantwortung entstehen kann! Deshalb sollte ohne vertragliche Regelung von Haftungsausschlüssen keine Beteiligung an einer externen Veranstaltung eingegangen werden.

Vorsicht bei Haftungsausschlüssen!

Der Rechtswart weist die Vereine des HLV darauf hin, dass Haftungsausschlüsse, die nicht individuell vereinbart wurden (beispielsweise bei Wettkampfausschreibungen), unwirksam sind, sofern sie eine generelle Haftungsfreizeichnung beinhalten. Insbesondere kann die Haftung für Vorsatz und grobes Verschulden sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nicht wirksam vertraglich ausgeschlossen werden.

Es empfiehlt sich folgende Formulierung des Haftungsausschlusses:

„Wir schließen unsere Haftung für einfache fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Schäden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.“

Enrique Tortell
- Rechtswart - 

Breiter Konsens beim Sport im Wald

27 Verbände und Institutionen haben im Wildpark Hanau-Kleinauheim die „Vereinbarung Wald und Sport“ unterzeichnet, darunter HLV-Geschäftsführer Thomas Seybold. Bei den vorausgegangenen Sitzungen hatte Volks- und Straßenlaufwart Jochen Miersch den HLV vertreten. „Ziel ist es, die Erholung und die sportliche Betätigung der Menschen im Wald zu unterstützen und dabei zu helfen, Konflikte zu vermeiden“, sagte die hessische Umweltministein Lucia Puttrich. Sie hatte den „Runden Tisch Wald und Sport“ organisiert und moderiert. Dieser geht zurück auf Beratungen zum Hessischen Waldgesetz. Seinerzeit hatten sich Verbände sowie das Ministerium verständigt, das Thema der Betretungsrechte in Verbindung mit sportlicher Betätigung im Wald noch einmal zu diskutieren. Gemeinsam erarbeitet wurde ein Kodex, der 15 Verhaltensregeln umfasst. Begrüßt wurde die Verabschiedung der „Vereinbarung Sport und Wald“ auch vom Landessportbund Hessen (lsb h). „Die Vereinbarung zeigt, dass auch unterschiedliche Interessen in Einklang gebracht werden können, wenn man miteinander und nicht übereinander redet“, sagte lsb h-Vizepräsident Rolf Hocke. „Auch weiterhin wird Sport im Wald möglich sein.“ Allerdings gehöre auch die Rücksichtnahme auf andere Waldnutzer und deren Bedürfnisse zum Sport im Wald.

Zum PDF „Vereinbarung Wald und Sport“ geht es hier.

Der HLV empfiehlt allen Teilnehmern die Anwendung des PAPS-Testes (https://www.leichtathletik.de/wettkaempfe/service/laufveranstaltungen), um versteckte bzw. nicht beachtete Gesundheitsrisiken besser zu erkennen und ggf. Folgeschäden zu vermeiden.

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