Startrechtswechsel und LG/StG Änderungen zum Jahresende

  27.10.2021    HLV Wettkampfsport
Die Wechsel- und Änderungsfristen nähern sich und in diesem Zuge möchte der HLV auf die anstehenden Fristen für Startrechtswechsel sowie für Neubildung, Auflösung und Änderungen von Leichtathletik- und Start-Gemeinschaften hinweisen.

 1. Startrecht

Der 30. November ist der Schlusstermin für alle Athleten, die zum 01.01.2022 den Verein wechseln und eine Startberechtigung für einen neuen Verein erwerben möchten.

Der schriftliche Änderungs-Antrag, gestellt vom aufnehmenden (neuen) Verein, muss bei der Geschäftsstelle des Hessischen Leichtathletik-Verbands spätestens am 30.11.2021 bis 23:59 Uhr vorliegen. Zur Fristwahrung kann der Antrag auch per E-Mail gestellt werden.

Für den Antrag nutzen Sie den DLV- Vordruck 2.75, den Sie auf der HLV Website finden. Im Antrag muss gem. DLO § 4.3 folgendes beigefügt bzw. auf dem Antrag erklärt sein:

  1. Verzichtserklärung des Aktiven auf das bis 2021 geltende Startrecht für den bisherigen Verein bzw. LG.
  2. Freigabe des alten Vereins bzw. bei bisherigem Startrecht für einen Verein außerhalb Hessens der Nachweis des neuen (hessischen) Vereins, dass die Freigabe angefordert wurde. Ohne die Freigabe bzw. die Freigabeanforderung ist der Wechselantrag nicht vollständig und kann nicht bearbeitet werden.
  3. Mit der Unterschrift eines Vereinsfunktionärs und dem Vereinsstempel bestätigt der Verein auf dem Antrag die Mitgliedschaft im neuen Verein ab dem 1. Januar 2022.
  4. Im Falle eines geplanten Wechsels zu einem Verein außerhalb von Hessen ist die Athletenerklärung und die Freigabe des bisherigen Vereins vorzulegen. Die Anforderung des Startpasses geschieht dann durch den neu zuständigen Landesverband.

Das neue Startrecht wird zum 1. Januar 2022 erteilt.

Anträge auf Wechsel der Startberechtigung, die nach dem 30. November eingehen, können nur nach der Sonderregelung gem. DLO § 4, Ziffer 4.4 behandelt werden. Diese schreibt eine neunmonatige Wettkampfpause ab dem letzten Start vor.

  2. Neubildung und Auflösung Start-Gemeinschaften

Die Gründung oder Auflösung einer Start-Gemeinschaft muss ebenfalls im Zeitraum zwischen dem 01.10.2021 und 30.11.2021 mit Wirkung zum 01. Januar 2021 in der Geschäftsstelle des Hessischen Leichtathletik-Verbands eingereicht werden.

Wichtig:

  1. StG’s können nur aufgelöst und neu gegründet werden, Änderungen können nicht vorgenommen werden. Auflösen kann nur der im Antrag genannte Ansprechpartner. Alle Vereine sollten über die Auflösung frühzeitig informiert werden.
  2. Die StG-Namen dürfen sich nicht zu den Vorjahren wiederholen, sondern es müssen neue Namen gefunden werden Beispielsweise durch die Ergänzung einer Jahreszahl.
  3. Der Name darf nicht mehr als 30 Zeichen haben.

Das zu verwendende Antragsformular sowie die Zusatzbestimmungen für StGs stehen auf der Homepage des Deutschen Leichtathletik-Verbandes zum Download zur Verfügung.

  3. Neubildung, Auflösung und Änderungen von Leichtathletik- Gemeinschaften möglich

Die Gründung/Auflösung/Änderung einer Leichtathletik-Gemeinschaft muss ebenfalls im Zeitraum zwischen dem 01.10.2021 und 30.11.2021 mit Wirkung zum 01. Januar 2022 in der Geschäftsstelle des Hessischen Leichtathletik-Verbands eingereicht werden.

Neugegründete LG’s müssen einen LG-Vertrag aufsetzen. Die Einzelheiten sind in der Leichtathletik-Ordnung § 2, Leichtathletik-Gemeinschaften, nachzulesen. Ein Mustervertrag kann in der Geschäftsstelle angefragt werden. Für LG-Änderungen muss ein Zusatz verfasst und unterschrieben werden mit der entsprechenden Änderung.

  4. Startpasslizenzen

Athleten, die nicht mehr am aktiven Wettkampfgeschehen teilnehmen, können von den Vereinen bis zum 31.01.2022 für das Kalenderjahr 2022 aus der Athletendatei herausgenommen werden. Die Inaktivierung der Athleten muss bis zum 31.01.2022 durchgeführt worden sein, damit keine Kosten für das Jahr 2022 anfallen. Für Athleten, die nicht abgemeldet werden, fällt die jährliche Lizenzgebühr von 4,50 € an.

Die Abmeldungen müssen von den Vereinsvertretern eigenständig online über die vom HLV eingesetzte Verwaltungssoftware Phoenix II abgemeldet werden (inaktiv gesetzt werden).

erstellt von Nikola Stefaniak

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