Anpassung der HLV-Handlungsempfehlung

  10.03.2021    HLV Verbandsnews

Nachdem nun die Auslegungshinweise zur aktuellen  Verordnung veröffentlicht worden sind, hat der HLV seine Handlungsempfehlung vom 5. März in einem Punkt angepasst.

Athlet*innen ab 15 Jahren können mit maximal zwei Hausständen bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen und einem Trainer trainieren (z.B. 2 Athlet*innen und 1 Trainer*in). Dabei dürfen die Gruppen nicht durchmischt werden.

erstellt von Björn Günther