Sponsoren HLV Logo

Aus- und Fortbildung

Richtlinien zur Anerkennung von Fortbildungen für die Verlängerung der C- Trainer Leistungssport- bzw. B- Trainerlizenzen
im Hessischen Leichtathletik-Verband

Anerkannt werden:

  • alle gemäß den Ausschreibungen auf www.hlv.de zur Verlängerung von C-, bzw. B- Trainerlizenzen ausgewiesenen HLV- Fortbildungen
  • alle DLV- A- Trainerfortbildungen
    (nach Einzelprüfung, nur B-Trainer)
  • Teilnahme an den disziplinspezifischen Praxisgesprächen, dabei können bis zu 8UEÕs, also die Hälfte einer vollständigen, vierjährigen Verlängerung geltend gemacht werden
  • Trainingshospitationen bei den Hessischen Landestrainern und/oder nach Absprache mit dem HLV- Lehrwart bei weiteren, ausgewiesenen Trainern (z.B. Bundestrainer, Trainer anderer Sportarten), dabei können bis zu 8UEÕs, also die Hälfte einer vollständigen, vierjährigen Verlängerung geltend gemacht werden.
    (nur für B- Trainerfortbildung)
  • Sonderveranstaltungen des HLV/DLV wie z.B. Kongresse, Symposien etc., die entsprechend eindeutige inhaltliche Bezüge zu den o.g. Lizenzstufen besitzen

Für die Anerkennung von externen Fortbildungen bei sonstigen Bildungsträgern (Universitäten, Landessportbund, sonstige Fachverbände etc.) ist bis spätestens sechs Wochen vor der Veranstaltung dem HLV- Lehrwart und/oder dem Leitenden Landestrainer eine offizielle Ausschreibung vorzulegen, aus der die jeweiligen Fortbildungsthemen eindeutig abzuleiten sind. Hieraus muss eine eindeutige inhaltliche Übereinstimmung mit den Aufgaben- und Themenfeldern für Trainer C Leistungssport bzw. B- Trainer abzuleiten sein.

 


14.06.2011 11:55:02