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Volks- und Straßenlauf

Wissenswertes für Volkslaufveranstalter

 

Von der Anmeldung Ihres Volkslaufes zur Gebührenerhebung

  • Die Anmeldung erfolgt auf dem entsprechenden Vordruck an den Volks- und Straßenlaufwart bzw. den stellvertretenden Volks- und Straßenlaufwart bis zur jeweiligen Terminbörse im September/Oktober für das Folgejahr.

    Gleiches gilt für Anträge, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden.

  • Die Volkslaufveranstalter erhalten vom HLV- Volks- und Straßenlaufwart bzw. dessen Stellvertreter schriftlich die Genehmigung ihres Volkslaufes

    sowie das jeweilige Volkslauflogo.
  • Nach der Veranstaltung ist der Volkslauf-Bericht mit Ergebnisliste und Ausschreibung innerhalb von zehn Tagen bei der HLV-Geschäftsstelle (Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt; Fax: 069-679708; e-mail: info@hlv.de) einzureichen.

  • Auf der Grundlage dieser Unterlagen erstellt der HLV die Gebührenrechnung.

  • Alle Formulare (u.a. Anmeldung und Bericht) können auf der HLV-Webseite heruntergeladen werden oder bei der HLV-Geschäftsstelle angefordert werden.

 

Volkslauf–Genehmigungsgebühren:

0,30 Euro pro Volkslauf-Teilnehmer mit Ausnahme der Schülerinnen und Schüler für Volkslaufveranstalter, die Mitglied im HLV sind.
Mindestgebühr 40,00 Euro pro Volkslauf

0,40 Euro pro Volkslauf-Teilnehmer mit Ausnahme der Schülerinnen und Schüler für Volkslaufveranstalter, die nicht Mitglied des HLV sind.
Mindestgebühr 50,00 Euro pro Volkslauf

 

Leistungen des Hessischen Leichtathletik-Verbandes:

  • Terminkoordination bei den Terminbörsen

  • Terminschutz

  • Kostenlose Beratung und Hilfe durch den HLV-Volks- und Straßenlaufwart bzw. seinen Vertreter

  • Versicherungsschutz für sämtliche Volkslauf–Teilnehmer über den HLV

  • Kostenlose Bewerbung Ihrer Veranstaltung durch Veröffentlichung

    • im Hessischen Laufkalender

    • im DLV- Laufkalender

    • auf der Website des HLV und des DLV

    • auf Wunsch im Magazin des Landessportbundes Hessen („Sport in Hessen“)

  • Exklusiver Bezug der Hessischen Laufkalender

  • Verbandspreise für Volkslauf–Jubiläen

  • Exklusive Verwendung des Volkslauf-Logos

  • Nutzung des Volkslauf-Härtefonds des DLV

  • Keine Extra–Berechnung der DLV–Genehmigungsgebühr

  • Erforderlichenfalls Vor-Ort-Unterstützung bei der Umsetzung der geltenden Regularien

  • Statistische Auswertungen

 



27 Juni 2010