Liebe Volkslaufveranstalterin, lieber Volkslaufveranstalter,
für alle ordnungsgemäß beim Hessischen Leichtathletik-Verband angemeldeten und genehmigten Volkslauf-Veranstaltungen besteht folgender Versicherungsschutz (Teilnehmer/innen):
"Nicht-vereinsgebundene Läufer/innen"
Ab dem 1. Januar 2000 sind alle Läuferinnen und Läufer versichert, wenn sie an einem vom HLV genehmigten Volkslauf teilnehmen, auch wenn sie keinem Sportverein angehören.
Der HLV war einer der ersten Landesverbände, der mit der ARAG einen separaten Versicherungsvertrag abschloss. Inzwischen sind andere dem Beispiel des HLV gefolgt. Für Nichtmitglieder gelten die Bedingungen entsprechend der Maßgabe der Unfall-, Haftpflicht- und der Rechtsschutzversicherung des Sportversicherungsvertrages.
Der Versicherungsschutz für die nicht-vereinsgebunden Läuferinnen und Läufer beginnt jeweils mit dem Eintreffen auf dem Startplatz und endet mit dem Abschluss des Wettbewerbes, spätestens mit dem Ende der Lauf-Veranstaltung. Mitversichert ist zudem der direkte Weg von der Veranstaltung nach Hause (Rückweg).
Nicht versichert sind Nichtmitglieder als Zuschauer und Besucher von Volkslauf-Veranstaltungen.
"Vereinsgebundene Läufer/innen"
Alle "vereinsgebundenen Sportler" sind (weiterhin) durch den Landessportbund Hessen im Rahmen der Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und der Rechtsschutzversicherung durch den Sportversicherungsvertrag des LSB Hessen mit der ARAG versichert.
29. Dezember 2002