Vorbemerkung
In den nachfolgenden Ausführungen geht es um die Anforderungen, die an einen bestenlistenfähigen Straßenlauf gestellt werden. Dabei sei als Vorinformation darauf hingewiesen, dass im Zuständigkeitsbereich des Hessischen Leichtathletik - Verbandes (HLV) nur ein dem Verband angehörender Verein als Veranstalter auftreten kann. Folglich bedarf eine Stadt oder eine Organisation eines entsprechenden Vereins, der Mitglied im HLV ist und zudem als Mit - Veranstalter genannt werden muss, um bestenlistenfähige Ergebnisse in der Veranstaltung zu erzielen.
Die Themen:
Bereits seit dem 1. Januar 1997 werden Strecken durch den DLV nur noch dann als „bestenlistenfähig“ anerkannt, wenn sie nach der „Jones - Counter - Methode“ oder nach der „elektro-optischen Vermessungsmethode“ vermessen worden sind.
Vermessungen werden von DLV - ausgebildeten Vermessern durchgeführt. (Siehe: DLV-Vermesser in Hessen)
Vermessungs-Protokolle von staatlichen Vermessungsämtern, öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren, etc. werden vom DLV nicht anerkannt!
Ist die Vermessung erfolgt, muss das Vermessungsprotokoll in "dreifacher" Ausfertigung (inkl. des Streckenplans)
bei
Jochen Miersch
Hubertusstraße 22, 37269 Eschwege
eingereicht werden.
Der Volks- und Straßenlaufwart leitet die Unterlagen dann an den DLV weiter.
Dabei ist darauf zu achten, dass der Vordruck vollständig ausgefüllt wird, d. h. einschließlich Vereins- und Landesverbandsnummer (für Hessen = 06). Diese Angaben sind dem Vermesser im Regelfall nicht bekannt.
Nach der Genehmigung durch den DLV erhält der HLV zwei Exemplare zurück: Das eine verbleibt beim HLV (Volks- und Straßenlaufwart), das andere erhält der Verein.
(Siehe auch: Gültigkeit der Vermessung)
| Name | Vorname | Strasse | PLZ | Ort | Telefon | Verm.-Grad | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Arndt | Sascha | Alzenauer Str. 33 | 63517 | Rodenbach | 06184-59623 | sarndt@t-online.de | B - Area |
| Becker | Josef | Am Bildstock 1 | 36041 | Fulda | 0661-54702 | C - National | |
| Hoffmann | Klaus | Rimbergstr. 41 | 35043 | Marburg | 06421-42909 | klaus.hoffmann@ultra-marburg.de | C - National |
| Miersch | Jochen | Hubertusstr. 22 | 37269 | Eschwege | 05651-70369 | Jochen.Miersch@hlv.de | C - National |
| Müller | Dominik | Elisabet-Diehl-Str. 3 | 35794 | Mengerskirchen | 0172-6705256 | dominik.mueller@gmx.li | C - National |
| Ehrenmüller | Alois | Herman-Küster-Straße 26 | 65931 | Frankfurt | 069 67831392 | alois_ehrenmueller@arcor.de | D - National |
Einschließlich dem Jahr der Vermessung ist das Vermessungsprotokoll fünf Jahre gültig.
Beispiel: Die Strecke wurde in 2010 vermessen. Das Vermessungsprotokoll ist dann letztmalig gültig für die Veranstaltung im Jahr 2014.
Nach Ablauf der fünf Jahre muss der Verein über den Vordruck Formular zur Verlängerung der Gültigkeit einer Vermessung eine formlose Bestätigung der "unveränderten" Streckenführung/en einholen und diese beim Volks- und Straßenlaufwart bzw. seinem Stellvertreter einreichen.
Ansonsten verliert der Verein für seine vermessene Strecke den Status "Bestenlistenfähiger Straßenlauf".
Die Gültigkeit des Vermessungsprotokolls erlischt ebenfalls bei Streckenänderung bzw. -verlegung. In diesen Fällen ist eine Neuvermessung notwendig, um den Status „Bestenlistenfähiger Straßenlauf“ aufrecht zu erhalten!
Diese Regelung gilt sowohl für die HLV- wie DLV-Bestenliste!
Sonderfall IAAF- und AIMS - Veranstaltungen
Hier gelten die IAAF/ AIMS - Vorschriften, die alle fünf Jahre eine „Neuvermessung“ vorschreiben.
Es wird darum gebeten, sich zu erkundigen, ob der Sonderfall auf die eigene Veranstaltung zutrifft.
Die Vermessung der Strecke bildet die Grundlage zur Aufnahme in die Bestenliste des HLV/ DLV.
Neben einem anerkannten Vermessungsprotokoll muss die Laufveranstaltung aber auch jedes Jahr als „DLV-Straßenlauf“, zumindest aber als „Volks- und Straßenlauf“ angemeldet werden, damit die Ergebnisse in die Bestenlisten eingetragen werden.
Das Anmeldeformular für Volks- und Straßenläufe kann hier heruntergeladen werden.
Die Anmeldung als „DLV-Straßenlauf“ (Original sowie die drei Durchschläge) ist über den zuständigen HLV - Kreis beim Volks- und Straßenlaufwart einzureichen. Dabei wird empfohlen, bereits durch den Kreis die Verbandsaufsicht zu benennen.
Grundsätzlich erhält der Verein die Genehmigung entprechend der Regionszugehörigkeit vom Volks- und Straßenlaufwart. Nur bei mehr als 4000 Teilnehmern ist der DLV zuständig.
Wichtig:
Straßenlauf-Veranstaltungen haben begrenzte Teilnehmerfelder (siehe auch: Straßenlauf-Kategorien)!
D.h.: Hier sind nur Läufer/innen startberechtigt, die
Außer als DLV-Straßenlauf (=begrenzte Teilnehmerkreise) kann die Veranstaltung gleichzeitig auch als "DLV-Volkslauf/Straßenlauf" angemeldet werden.
Bei dieser Veranstaltungsart gelten KEINE Teilnahmevoraussetzungen, so dass der Teilnehmerkreis für "Jedermann/-frau" erweitert wird.
Jeder, unabhängig davon, ob Mitglied in einem Verein oder nicht, ist nun startberechtigt!
Werden beide Veranstaltungsarten in einer Laufveranstaltung kombiniert, spricht man von einem „Volks - und Straßenlauf“.
Bei der Siegerehrung ist im Rahmen der Auszeichnungen darauf zu achten, dass nur Straßenlauf - Teilnehmer „Geldpreise“ erhalten.
Gem. Beschluss der Volkslaufwarte im DLV dürfen Volksläufer keine Geldpreise erhalten, sondern nur Sachpreise oder Gutscheine!
Der Veranstalter hat zudem dafür Sorge zu tragen, dass in der Ergebnisliste zwischen Straßen- und Volksläufer unterschieden wird!
(Überwachung, siehe: Verbandsaufsicht bei Straßenläufen)
Straßenlauf-Kategorien (Startvoraussetzungen der Teilnehmer)
Die entsprechende Einordnung der Straßenlauf-Veranstaltung muss durch den ausrichtenden Verein auf dem Anmelde-Vordruck erfolgen:
(räumliche Abgrenzungen)
Eine Startpass-Kontrolle der Teilnehmer/innen erfolgt gegenwärtig nicht.
Jedoch muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin auf dem Anmeldeformular z.B. die Spalte "Mitglied eines Leichtathletik-Vereins/LG" ankreuzen!
Bei jeder Straßenlauf -/ Volks- und Straßenlauf - Veranstaltung ist eine „Verbandsaufsicht“ vom ausrichtenden Verein einzuladen, die vom HLV (i.d.R. auf Vorschlag des HLV - Kreises) bestellt wird.
(Siehe § 10 Veranstaltungsordnung - VAO des DLV.)
Die Verbandsaufsicht überwacht den Ablauf der Veranstaltung, insbesondere die Streckenführung, die mit dem Vermessungsprotokoll (Streckenplan) übereinstimmen muss, sowie die durchgeführten Läufe im Vergleich zu der Veranstaltungsanmeldung!
Vom DLV anerkannte Straßenlauf - Strecken (Bestenlistenfähige Straßenläufe)
Die bestenlistenfähigen Laufstrecken in Hessen werden
Ergebnisse von vermessenen Volksläufen werden n i c h t in Bestenlisten aufgenommen!
Die Straßenlaufveranstalter werden gebeten, ihre Anmeldung „DLV - Straßenlauf“ bzw. „DLV - Volkslauf / Straßenlauf“ spätestens drei Monate vor der Veranstaltung auf den Weg zu bringen!
Fragen rund um Straßenlauf-Veranstaltungen in Hessen
Wenn Sie Fragen rund um Straßenlauf-Veranstaltungen in Hessen haben, wenden Sie sich bitte entprechend der Regionszugehörigkeit an den Volks- und Straßenlaufwart:
HLV Volks- u. Straßenlaufwart
Jochen Miersch
Tel. 05651 / 70369
Hubertusstraße 22, 37269 Eschwege
E-Mail.
08.04.2013 14:41:53